Angesichts der dynamischen Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus ist es weiterhin erforderlich, den Publikumsverkehr im Amtsgericht Bad Berleburg auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken und auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, das Gerichtsgebäude nur in dringenden Angelegenheiten sowie zur Wahrnehmung von Terminen, zu denen sie geladen wurden, zu betreten.

Eingaben und Anträge sind nach Möglichkeit schriftlich einzureichen. Dies kann neben der Übermittlung per Post oder Telefax auch über den Hausbriefkasten erfolgen. Persönliche Vorsprachen in unaufschiebbaren Angelegenheiten sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte nehmen Sie hierzu telefonischen Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtsgerichts auf. Soweit Sitzungen stattfinden, ist die hierfür erforderliche Öffentlichkeit gewahrt.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Ladungen zu Gerichtsterminen weiterhin Folge zu leisten ist.

Für Verzögerungen in der Bearbeitung der hiesigen Verfahren wird in dieser Ausnahmesituation um Verständnis gebeten.


Beim Betreten des Gebäudes ist eine Selbstauskunft auszufüllen.

Sie können diese hier herunterladen und vorab ausfüllen, um so unnötige Verzögerungen bei der Einlasskontrolle zu vermeiden.